Aufbau und Betrieb einer Wohnberatungsstelle

Impulse und hilfreiche Infos

Wohnberaterinnen und Wohnberater beraten ältere Menschen und Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, wie sie auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz möglichst selbstbestimmt nach ihren Wünschen und Bedürfnissen in der eigenen Häuslichkeit leben können.

Im Folgenden werden Impulse für den Aufbau einer neuen Wohnberatungsstelle beschrieben. Die Darstellung gibt Empfehlungen und Anregungen wieder. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die unterschiedlichen kommunalen Gegebenheiten vor Ort beeinflussen den Aufbau einer Wohnberatungsstelle und sind daher zu berücksichtigen.

Konzept

Der erste Schritt zum Aufbau einer Wohnberatungsstelle ist die Entwicklung eines Konzepts. Das Konzept ist nicht nur die Basis für den Aufbau, sondern auch die Grundlage für den Betrieb der Wohnberatungsstelle. Die Konzeption kann den Wohnberatern darüber hinaus eine Orientierung für ihre tägliche Arbeit dienen.

In der Konzeption werden unter anderem die Zielgruppe, die Themenfelder und die Leistungen der Wohnberatungsstelle festgelegt. Die Ergebnisse einer Sozialraumanalyse bilden dabei das zentrale Fundament für ein bedarfsorientiertes und nachhaltiges Beratungsangebot.

Die Sozialraumanalyse stellt die Grundlage für den Aufbau einer Wohnberatungsstelle dar. Im Rahmen der Sozialraumanalyse wird der aktuelle IST-Stand in einem vorher definierten Sozialraum untersucht. Dies bedeutet, es werden unter anderem die Bevölkerungs- und Wohnstruktur sowie die sozialen Strukturen ermittelt. Als Basis für die Sozialraumanalyse können Wohnungsmarktanalysen und integrierte Stadtentwicklungskonzepte dienen. 

Die Ergebnisse der Sozialraumanalyse fließen in das Konzept ein, in dem die Zielgruppen, die Themenfelder, die Leistungen, die Öffentlichkeitsarbeit und die Netzwerkarbeit passgenau definiert werden.

Die primäre Zielgruppe der Wohnberatungsstellen sind ältere und / oder pflegebedürftige Menschen, Menschen mit einer Beeinträchtigung und deren Angehörige. Weitere Zielgruppen sind denkbar. Hier ist es wichtig den Sozialraum bzw. das zukünftige Einzugsgebiet der Wohnberatungsstelle detaillierter zu betrachten. Fragen könnten z.B. sein: Wie ist die Altersstruktur? Wie ist die Wohnstruktur (Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, Eigentum oder Miete)? Wie ist der Migrationshintergrund?

In einem Sozialraum mit einem hohen Anteil an Mietwohnungen können auch Vermieter und Wohnungsbaugenossenschaften zur Zielgruppe der Wohnberatungsstelle gehören. Insbesondere Wohnungsbaugenossenschaften können nicht nur als direkte Zielgruppe, sondern eventuell auch als Kooperations- oder Netzwerkpartner von Interesse sein.

Eine weitere Zielgruppe können zukünftige Bauherren und Wohnungseigentümer darstellen. Vorausschauendes Bauen für die zukünftige und sich verändernde Bedürfnisse ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll und mit Blick auf die eigene Versorgungssicherheit empfehlenswert.

Multiplikatoren sind eine weitere mögliche Zielgruppe. Multiplikatoren können z.B. Pflegeschulen, Pflegedienste, Handwerker, Kirchengemeinden oder der Seniorenrat sein. Auch der örtliche Einzelhandel oder Dienstleister können Multiplikatoren sein.

Die Schwerpunkte der Wohnberatung sind die Beratung zum barrierefreien und barrierearmen Bauen und Wohnen, Wohnungsanpassung und Finanzierungs- sowie Fördermöglichkeiten. Darüber hinaus sind weitere Themenfelder denkbar. Zu erwähnen wäre hier z.B. Hilfe bei der Antragstellung, Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen, Beratung zu Wohnformen, Umzugshilfen und Wohnungsvermittlung.

Grundsätzlich sind verschiedene Leistungen denkbar:

1. Persönliche Beratung vor Ort
Im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches beim Kunden zuhause wird die persönliche Wohnsituation, die Bedürfnisse und Wünsche analysiert. Gemeinsam werden konkrete Lösungen für die individuelle Wohnsituation erarbeitet. 

2. Beratung in einem Beratungszentrum
Alternativ und/oder ergänzend kann eine persönliche Beratung in den Räumen der Wohnberatungsstelle angeboten werden. Eine lokal angesiedelte Beratungsstelle stellt eine feste Anlaufstelle dar, die gezielt von Interessenten aufgesucht werden kann. Wichtig ist, dass die Sprechzeiten entsprechend der definierten Zielgruppe festgelegt werden. Die Beratungsstelle sollte zentral gelegen und barrierefrei zugänglich sein. 
Die Beratung in einer Beratungsstelle ist in der Regel niedrigschwelliger und die Hemmschwelle geringer, da der Kunde seine Privatsphäre besser schützen kann. Der Kunde muss seine Wohnung nicht für Fremde öffnen und kann nur die Aspekte preisgeben, die er weitergeben möchte. Nachteilig kann sein, dass die Beratung unter Umständen allgemeiner gehalten werden muss. 
Außerdem kann die Beratungsstelle eine Anlaufstelle für Multiplikatoren sein.

3. Telefonische Beratung
Die Hemmschwelle und der Aufwand für eine telefonische Erstberatung sind für den Kunden gering. Es müssen keine persönlichen Daten weitergeben werden, der (Erst-)Kontakt kann völlig anonym erfolgen.
Allerdings ist zu bedenken, dass insbesondere bei einem hohen Migrationsanteil im Einzugsgebiet, sprachliche Barrieren eine telefonische Beratung erschweren können.   

4. Digitale Leistungsangebote
Die digitale Beratung besteht aus mehreren Bausteinen. Dazu gehört zum einen die Homepage der Wohnberatungsstelle. Hier können Interessierte bereits erste grundlegende Informationen nachlesen. 
Darüber hinaus ist auch eine digitale Beratung möglich. Hierbei handelt es sich um ein vergleichsweise neues Serviceangebot. Im Rahmen einer Videokonferenz können die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche festgehalten werden. Der Wohnberater kann mit Hilfe der Videoübertragung einen ersten Eindruck von der persönlichen Wohnsituation gewinnen.
Eine weitere Form der digitalen Beratung ist die sogenannte „Chatfunktion“, d.h. Interessenten können über ein Kontaktformular oder auch per Mail gezielt Fragen zu Wohnungsanpassungsmaßnahmen oder Hilfsmitteln stellen. Der Vorteil dieses Beratungsangebotes liegt in der zeitlichen Unabhängigkeit des Kunde. Er muss sich nicht an die Öffnungs- oder Sprechzeiten der Wohnberatungsstelle halten. 

5. Informationsveranstaltungen 
Im Gegensatz zur Einzelberatung dienen Informationsveranstaltungen dazu, das Angebot der Wohnberatungsstelle niederschwellig vorzustellen und eine breitere Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren. Informationsveranstaltungen richten sich nicht ausschließlich an die primäre Zielgruppe. Insbesondere Multiplikatoren können auf diese Weise gezielt angesprochen werden. Mit geringem personellem Aufwand kann so eine größere Anzahl an potenzieller Kunden oder Multiplikatoren erreicht werden.
Grundsätzlich können Informationsveranstaltungen sowohl in den eigenen Räumen, bei interessierten Gruppen vor Ort oder im öffentlichen Raum durchgeführt werden. 

6. Ausstellungsräume
Ergänzend zu den Beratungsangeboten können Ausstellungsräume oder eine barrierefreie Musterwohnung eingerichtet werden. Dies hat den Vorteil, dass sich Interessierte sehr anschaulich über Wohnungsanpassungsmaßnahmen und Hilfsmittel informieren können. Einzelne Hilfsmittel können vor Ort getestet werden.

Neben der Beratung von Einzelpersonen können in den Ausstellungsräumen Gruppenführungen oder Schulungen angeboten werden.

Ausstellungsräume stellen auch eine gute Möglichkeit der Öffentlichkeitsarbeit dar. Wenn die Räume zentral gelegen sind und von der Zielgruppe visuell wahrgenommen werden, stellen die Ausstellungsräume selbst eine Werbung für die Leistungen der Wohnberatungsstelle dar.

7. Verleihservice
Der Verleih von Hilfsmitteln stellt ein weiteres mögliches Leistungsangebot einer Wohnberatungsstelle dar. Hier ist es wichtig, dass sich die Wohnberatungsstelle klar von einem Leihservice, wie er z.B. ein Sanitätshaus angeboten wird, abgrenzt. Der zeitliche Verleih ist begrenzt auf die Testung und unabhängig von dem tatsächlichen zeitlichen Bedarf des Kunden. Der Leihservice bietet Interessierten die Möglichkeit, ein Hilfsmittel zuhause zu testen, bevor es entweder selbst gekauft oder über die Pflegekasse beantragt wird. 

In der Wohnberatung wird Wissen aus unterschiedlichen Professionen benötigt. Netzwerke und Kooperationen tragen dazu bei, das Angebotsspektrum und die Beratungskompetenz zu erweitern. 

Eine Vernetzung mit anderen Wohnberatungsstellen, zum gegenseitig Erfahrung- und Wissensaustausch oder zur gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeiten ist empfehlenswert. 

Bei Themen, die über die eigentliche Wohnberatung hinausgehen, kann auf Kooperations- und Netzwerkpartner verwiesen werden.

Beispiele für Kooperations- und Netzwerkpartner:

-    Fachstellen mit Ihren Beratungsangeboten (z.B. Pflegestützpunkt)
-    Senioren- und Behindertenbeauftragte in der Kommune
-    Seniorenräte
-     Ambulante Sozialdienste (Sozialstationen)
-    Krankenhaussozialdienst
-    Hausärzte
-    Wohnungsunternehmen,- baugenossenschaften
-    Seniorentreffs
-    (Pflege-)Schulen und Universitäten
-    Handwerker
-    Architekten
-    Vereine
-    Kirchengemeinden
-    Sanitätshäuser
-    Selbsthilfegruppen
-    Träger von Kurzzeitpflege und Tagespflege
-    Kranken- und Pflegekassen
-    andere Wohnberatungsstellen

Rahmenbedingungen

Um eine funktionierende und anerkannte Wohnberatungsstelle eröffnen und betreiben zu können, sind die Rahmenbedingungen der Wohnberatungsstelle existenziell. Eine stabile Trägerschaft, eine auskömmliche Finanzierung, zeitliche Ressourcen und Qualifizierung sind nur einige zu erwähnende Punkte, die hierzu entscheidend beitragen. 

Wohnberatungsstellen können in unterschiedlicher Trägerschaft betrieben werden. Möglich ist eine Trägerschaft der Kommunalverwaltung, eine Trägerschaft der Verwaltung gemeinsam mit einem Kooperationspartner oder die Gründung eines Vereins oder einer Stiftung. Die verschiedenen Formen der Trägerschaft bieten jeweils Vor- und Nachteile, die je nach Sozialraum unterschiedlich gewichtet werden können. 

Es gibt nicht die eine zielführende Trägerschaft, sondern die vorhandenen Strukturen und Gegebenheiten müssen berücksichtigt werden. Es ist ratsam, die Wohnberatungsstelle in das bestehende soziale Angebot im Einzugsgebiet zu integrieren und Synergieeffekte zu nutzen. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, ob die Wohnberatungsstelle als ein eigenständiges und unabhängiges Angebot eingerichtet wird und ein Netzwerk und/oder Kooperation aufgebaut werden oder ob die Wohnberatungsstelle direkt an einer bestehenden Einrichtung (z.B. Pflegestützpunkt, Beratungsstelle, Seniorenbüro) angebunden wird. Wichtig sind Strukturen, die den Betrieb und die Finanzierung der Wohnberatung langfristig und nachhaltig gewährleisten.

Für den Aufbau und den Betrieb einer Wohnberatungsstelle fallen sowohl Personal- und Sachkosten an. Die Höhe der Kosten variiert je nach Leistungsangebot und personeller Ausstattung der Wohnberatungsstelle.

Folgende Finanzierungsmöglichkeiten sind denkbar:
-    Finanzielle Unterstützung durch Kommune
-    Gebühren der Nutzer
-    Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Nutzung, z.B. Seitens des Landkreises, Gemeinde, Wohlfahrtsverbände
-    Sachspenden (z.B. Hilfemittelkoffer oder Musterwohnung)
-    Geldspenden
Im Falle von Sach- und Geldspenden ist ein Hinweis auf die Neutralität der Bera-tung im Vorfeld der Spende unerlässlich. Die Wohnberatungsstellen beraten im In-teresse der Kunden unabhängig und neutral.

Im Rahmen der konzeptionellen Vorüberlegungen wurden die Themenfelder und Leistungen der Wohnberatungsstelle festgelegt. In Abhängigkeit davon muss die Wohnberatungsstelle sowohl mit den entsprechenden zeitlichen Ressourcen als auch mit den entsprechenden Qualifikationen ausgestattet sein. 

Die Qualifikation des Personals kann unterschiedlich sein. Ein multiprofessionelles Team kann sich in der Beratung gegenseitig unterstützen und die vielfältigen Themen der Wohnberatung optimal abdecken.

Wenn ehrenamtliche Wohnberater in der Wohnberatungsstelle arbeiten, benötigen diese eine Koordination und Steuerung durch das Hauptamt.

Neben der allgemeinen Beratungskompetenz sollten die Wohnberater insbesondere über Kenntnisse in den folgenden Bereichen verfügen:
-    Krankheitsbilder im Alter und bei Behinderung
-    Unfallgeschehen in Wohnungen (Sturzprophylaxe) 
-    kommunale Versorgungsangebot
-    (technische) Hilfsmittel
-    Finanzierung 
-    Öffentlichkeitsarbeit
-    bautechnische Kenntnisse, inkl. DIN 18040
-    Rechtliches Wissen, insbesondere Sozialgesetzgebung
-    Kenntnisse über Antragsverfahren
-    Netzwerkarbeit

Der KVJS bietet in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. eine Zertifizierung zum Wohnberater an. Darüber hinaus sollten regelmäßig Fortbildungen besucht werden, um das Wissen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schulungen sind nicht nur für die Hauptamtlichen, sondern auch für die Ehrenamtlichen unerlässlich. Je nach Aufgabenbereich der Ehrenamtlichen empfiehlt sich eine Grundlagenschulung für Ehrenamtliche oder eine Schulung zu speziellen Themen. 

Viele Aspekte sprechen für die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen in einer Wohnberatungsstelle. Die zeitliche Ressource, die Ehrenamtliche mitbringen, ist sehr wertvoll. Ehrenamtliche können die Wohnberatungsstelle auf vielfältige Weise unterstützen. Es ist denkbar, dass ehrenamtliche Wohnberater in der direkten Beratung unterstützen, es ist aber auch möglich, dass sich ehrenamtliche Personen im Hintergrund engagieren und sich zum Beispiel in der Öffentlichkeitsarbeit, in der Pflege der Homepage oder ähnlichem einbringen.

Um Ehrenamtlichen nachhaltig in der Wohnberatungsstelle einsetzen zu können, ist es notwendig, sie zu integrieren, ihre Leistungen anzuerkennen und zu würdigen. Eine ständige Koordination und Begleitung durch das Hauptamt sind wünschenswert. Das Hauptamt muss auch die Qualifizierung des Ehrenamts sicherstellen.

Die Gewinnung von Ehrenamtlichen ist eng verknüpft mit der Öffentlichkeitsarbeit. Ehrenamtliche sind meist in ihrem Quartier aktiv und dort gut vernetzt. Durch ihr Engagement in der Wohnberatungsstelle, werben sie gleichzeitig für die Wohnberatung. Sie sind somit Werbeträger und Multiplikatoren für die Arbeit und Themen der Wohnberatungsstelle.

Ehrenamtliche können grundsätzlich aus allen Altersgruppen kommen. Ältere ehrenamtliche Wohnberater können eine Peer-to-Peer-Beratung anbieten. Jüngere Personen sind in der Regel technisch versierter und können z.B. eine Technikberatung anbieten. 

Die räumliche Ausstattung muss und die definierten Leistungen müssen aufeinander abgestimmt sein. Dementsprechend kann die räumliche Ausstattung von einem einfachen Büro als Stützpunkt für die Wohnberatung bis hin zu einer voll ausgestatteten barrierefreien Musterwohnung reichen. 

Die Einrichtung eines Beratungsbüros ist empfehlenswert. Dieses sollte barrierefrei und nach Möglichkeit gut erreichbar sein. 

Eine barrierefreie Musterwohnung hat meist eine hohe Anziehungskraft und beleuchtet das Thema für Interessierte sehr anschaulich, ist aber mit hohen Kosten verbunden. Anstelle einer eigenen Musterwohnung könnte eventuell eine Kooperation mit einer bestehenden Musterwohnung eingegangen, ein kleinerer Ausstellungsraum mit Hilfsmitteln eingerichtet werden oder ein so genannter Hilfsmittelkoffer zusammengestellt werden.

Jede Wohnberatungsstelle sollte ihre eigenen Qualitätsstandards definieren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung hat für sich Qualitätsstandards im Jahr 2018 aufgestellt. Diese sind auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft veröffentlicht. 

Zur Qualitätssicherung müssen Daten erhoben werden. In welcher Form und in welchem Umfang die Daten erhoben und dokumentiert werden, muss im Rahmen der Qualitätssicherung festgelegt werden. Es sollten ausschließlich die Daten erhoben und dokumentiert werden, die für die Auswertung und somit für die Qualitätssicherung erforderlich sind.

Analysiert werden kann z.B. 
-    die Inanspruchnahme der Wohnberatungsstelle
-    die Leistungen der Wohnberatung
-    die Themenfelder in der Wohnberatung
-    der Nutzen aus der Sicht des zu Beratenden

Die Ergebnisse der Analyse müssen im Sinne der Qualitätssicherung in eine Optimierung der Beratung einfließen.

Öffentlichkeitsarbeit

Die Öffentlichkeitsarbeit verfolgt verschiedene Ziele. Sie informiert und klärt über die Leistungen und die Themenfelder der Wohnberatungsstelle auf. Öffentlichkeitsarbeit kann aber auch ein Bewusstsein für die Themen Wohnen im Alter, barrierefreies und barrierearmes Wohnen schaffen. Gegenüber Geldgebern kann Öffentlichkeitsarbeit auch der Rechenschaftsbelegung dienen. 
 
Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ist beim Aufbau und in der Anfangsphase des neuen Beratungsangebotes unbedingt erforderlich. Aber auch im laufenden Betrieb sollte stets darauf geachtet werden, in der Öffentlichkeit sichtbar zu sein und die veröffentlichten Informationen zu aktualisieren.

Für die Öffentlichkeitsarbeit können verschiedene Medien genutzt werden, diese sind z.B.:
-    Printmedien (Flyer, Broschüren etc.)
-    Homepage
-    Artikel in der lokalen Presse
-    Veranstaltungen und Vorträge
-    Plakate und Hinweisschilder
-    Social Media
-    Infostände
-    Multiplikatoren und
-    lokale Persönlichkeiten (z.B. Bürgermeister, Pfarrer)

Die unterschiedlich definierten Zielgruppen sollten nach Möglichkeit jeweils über mehrere Kanäle bzw. Medien angesprochen werden. Während einige potenzielle Kunden von einem Flyer angesprochen werden, weckt bei anderen eventuell ein Informationsstand auf dem örtlichen Wochenmarkt das Interesse. 

Ihr Kontakt zu uns für Fragen und Anregungen

Barbara Steiner-Karatas

Gesamtverantwortung Werkstatt Wohnen

Telefon: 0711 6375-207

Jürgen Uebelacker

Architekt

Telefon: 0711 6375-492

Silvia Kiraly

Verwaltungssekretariat

Telefon: 0711 6375-237

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