Handläufe

An den richtigen Stellen angebrachte Haltegriffe und Handläufe bieten sicheren Halt und können Stürze vermeiden. Sie erhalten Mobilität und Selbstständigkeit und erhöhen somit die Lebensqualität. Ein Handlauf ist bei einem Durchmesser von 30–45 mm und einem runden oder ovalen Querschnitt gut zu umgreifen und sollte griffsicher ausgeführt werden. Wird der Handlauf von unten befestigt, kann die Hand ohne Unterbrechung den Handlauf umgreifen und es besteht keine Verletzungsgefahr. Er sollte ca. 85–90 cm über dem Boden montiert sein, mit einem Abstand von circa 5 cm zur Wand. Der Handlauf sollte am Ende nicht ins Leere laufen, sondern möglichst mit einem Bogen zur Wand abschließen.

Haltegriffe und Handläufe können bei geeignetem, tragfähigem Untergrund einfach nachgerüstet werden. Im Zweifelsfall sollte man sich hier von einem Fachmann beraten lassen. Es gibt Hersteller, die passend zur Wohnungseinrichtung und Einbausituation verschiedenste Systeme anbieten, die auch in "schwierige" Ecken passen. Handläufe mit integrierter LED-Beleuchtung leuchten Wege und Stufen blendfrei aus.

Die Nachrüstung von Handläufen wird unter Umständen von den Kranken- bzw. Pflegekassen bezuschusst. Hier sollte man sich im Einzelfall erkundigen.

In der Wohnung sind Handläufe und Haltestangen praktische und wichtige Hilfsmittel. Es gibt viele Anwendungsmöglichkeiten in allen Räumen der Wohnung, die die tägliche Routine erleichtern und Sicherheit geben können, besonders wenn plötzlicher Schwindel zum Problem wird.

Eine Alternative stellen Vertikalstangen dar, die mit einer Schnellspannvorrichtung zwischen Boden und Decke genau dort platziert werden können, wo sie gebraucht werden.

Haltegriffe und Handläufe können auch an sicher verschraubten Möbelstücken angebracht werden.

Handläufe sollten auf beiden Seiten der Treppe angebracht sein, nur so können Nutzer mit Einschränkungen die Seite wählen, auf der sie sich sicherer fühlen. Mancher fühlt sich auch nur dann sicher, wenn er sich mit beiden Händen festhalten kann. 

Ein Handlauf "führt" die Treppe hinauf und hinab. Er muss daher durchlaufend sein, dies heißt ohne Unterbrechung am Treppenabsatz weiterlaufen - sowohl im Treppenauge als auch an der Außenseite, sowie bei Fenstern oder über Heizkörper. Da der Mensch mit der Hand voraus die Treppen steigt, muss der Handlauf mindestens 30 cm über die erste und letzte Stufe waagerecht weitergeführt werden. So hat man auch auf der obersten Stufe noch Halt und spürt Anfang, Ende oder Richtungswechsel der Treppe rechtzeitig. Endet der Handlauf mit einer Rundung zur Wand oder nach unten, besteht keine Gefahr, mit der Kleidung hängen zu bleiben. Das Ende des Handlaufes sollte für Sehbehinderte ein klares Zeichen sein, dass keine weiteren Stufen zu erwarten sind.

Handläufe, die kontrastreich zur Wand gestaltet sind, erleichtern nicht nur Menschen mit Sehbehinderungen die Orientierung. Am Ende eines Handlaufes angebrachte Aufmerksamkeitszonen, taktile Hinweise wie etwa Erhebungen - zwei Punkte oder Ringe für den zweiten Stock - geben Auskunft darüber, wo man sich gerade befindet. Für Sehbehinderte können hier auch taktile Beschriftungen in Form von Braille- oder erhabener Profilschrift angebracht werden.